07.03.2025
Zahlt die Rechtsschutzversicherung das Löschen von Google-Bewertungen?
Eine negative Google-Bewertung über die Rechtsschutzversicherung entfernen zu lassen, klingt verlockend. In der Praxis stehen einer Kostenübernahme jedoch viele Hürden entgegen. Wir zeigen Ihnen, wann ein Rechtsschutzfall vorliegt, welche Ausschlussgründe Versicherer anführen und warum sich die Meldung bei der Versicherung oft gar nicht lohnt.
Viele Rechtsanwälte werben damit, dass die Rechtsschutzversicherung die Löschung von Google-Bewertungen bezahlt. Das mag in einzelnen Fällen zutreffen, in den allermeisten Fällen jedoch nicht: Es liegt kein Rechtsverstoß durch Google vor, oder andere Hindernisse stehen einer Deckungszusage entgegen. Hinzu kommt, dass viele Betroffene gar keine berufliche Rechtsschutzversicherung haben, sondern nur eine private – und die übernimmt Streitigkeiten rund um das Unternehmensprofil nicht.
Wann liegt ein Rechtsschutzfall vor?
Die Rechtsschutzversicherer haben in den letzten Jahren hohe Summen für die Entfernung von Google-Bewertungen gezahlt und sich deshalb intensiv mit dem Thema befasst. Heute ist dort bekannt: Allein die Veröffentlichung einer Bewertung begründet noch keinen Rechtsschutzfall, weil Google damit noch keine Pflicht verletzt hat.
Ein Rechtsschutzfall liegt erst vor, wenn Sie die Bewertung selbst bei Google beanstandet haben und Google die Entfernung ablehnt. Reicht dagegen Ihr Anwalt die erste Löschaufforderung ein und wird diese abgelehnt, zahlt die Versicherung in der Regel ebenfalls nicht – denn zum Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls war der Anwalt bereits beauftragt.
Weitere Ausschlussgründe der Versicherer
Auch wenn ein Rechtsschutzfall vorliegt, lehnen Versicherer die Eintrittspflicht häufig ab. Die wichtigsten Gründe:
- Vorvertragliche Bewertungen: Wurde die Bewertung vor Versicherungsbeginn veröffentlicht, verweigern Versicherer meist die Deckung. Das ist umstritten, weil der eigentliche Pflichtverstoß durch Google oft erst nach Versicherungsbeginn stattfindet.
- Vertragliche Streitigkeit: Haben Sie Ihr Unternehmensprofil bei Google beansprucht und verwalten es selbst, besteht ein Vertragsverhältnis mit Google. Dann greift häufig der Ausschluss für vertragliche Streitigkeiten.
- Private statt berufliche Police: Eine private Rechtsschutzversicherung deckt Auseinandersetzungen um Bewertungen Ihres Unternehmens nicht ab.
Lohnt es sich, die Versicherung einzuschalten?
Selbst wenn die Versicherung zahlen würde, ist die Meldung oft nicht sinnvoll:
- Selbstbeteiligung: Häufig besteht ein Selbstbehalt von 150 € oder mehr. Geht es nur um wenige Bewertungen, zahlen Sie besser direkt.
- Kündigungsrisiko: Jede Schadenmeldung – ob mit oder ohne Zahlung – verschlechtert Ihre Einstufung beim Versicherer und kann zur Kündigung des Vertrags führen.
Die bessere Alternative: Google trägt die Kosten
Haben Sie die Bewertung selbst bei Google beanstandet und Google lehnt die Löschung ab, liegt ein Pflichtverstoß von Google vor. Dann brauchen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nicht: Wir setzen die Löschung gegen Google durch und holen uns unsere Anwaltskosten von Google zurück. Für Sie ist die Entfernung der Bewertung damit kostenlos.
So gehen Sie vor: Senden Sie eine E-Mail an support-deutschland@google.com mit folgendem Mustertext, den Sie auf Ihren Fall anpassen:
„Bei dem Verfasser der Bewertung XY (samt LINK) handelt es sich nicht um einen unserer Kunden. Wir fordern Sie daher auf, die Bewertung sofort zu löschen.“
Lehnt Google die Löschung ab, schicken Sie uns Ihre E-Mail und die Antwort von Google. Wir können dann sofort gegen Google vorgehen – ohne Ärger mit der Versicherung, die in den meisten Fällen ohnehin nicht zahlen würde.
Alles Weitere zum Ablauf, zu den Kosten und dazu, welche Bewertungen entfernt werden können, lesen Sie in unserem Ratgeber Google Rezension löschen.
Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung
Zahlt die private Rechtsschutzversicherung für das Löschen einer Google-Bewertung?
Nein. Bewertungen Ihres Unternehmensprofils betreffen Ihre berufliche Tätigkeit. Infrage kommt allenfalls eine berufliche Rechtsschutzversicherung – und auch diese zahlt nur unter engen Voraussetzungen.
Reicht es, wenn eine negative Bewertung veröffentlicht wurde?
Nein. Ein Rechtsschutzfall entsteht erst, wenn Google eine von Ihnen selbst eingereichte Beanstandung ablehnt.
Was kostet mich die Löschung, wenn Google die Beanstandung abgelehnt hat?
In diesem Fall liegt ein Pflichtverstoß von Google vor. Wir holen uns unsere Anwaltskosten von Google, sodass die Löschung für Sie kostenlos ist.